Kaufen auf Mallorca
Wenn Sie über den Kauf einer Immobilie auf Mallorca nachdenken, ist es wichtig, die bürokratischen Abläufe vorher zu kennen.
Erhalten von NIE
Erstens müssen Sie über einen gültigen Ausweis verfügen. Entweder die DNI, wenn es sich um einen spanischen Staatsbürger handelt, oder die NIE, wenn es sich um einen ausländischen Staatsbürger handelt, unabhängig davon, ob er in Spanien wohnt oder nicht. Die NIE ist die Ausländeridentifikationsnummer, die Ihnen von der Nationalen Polizei, Ausländeramt in der Calle Feliciá Fuster, 7 in Palma, zur Verfügung gestellt wird (Google Maps: 39.563795, 2.664445).
Dieses Dokument ist für alle wirtschaftlichen Transaktionen, die ein Ausländer in Spanien durchführen möchte, erforderlich und muss von einem gültigen Reisepass begleitet werden.
BANK-KONTO
Beim Kauf müssen Sie auch ein Konto bei einer Bank mit einem Büro in Spanien eröffnen, damit Schecks zum Zeitpunkt des Kaufs auf den Namen ausgestellt werden können: Bei einer Bank mit einer lokalen Filiale sind sie innerhalb von maximal 2/3 Tagen zahlbar, während ein Scheck einer ausländischen Bank ohne Büro hier bis zu einem Monat in bar einlösen kann. Aus diesem Grund wird der Verkäufer von einer Bank mit einer Großbank in dem Gebiet, in dem er gekauft wird, einen Scheck verlangen. Die Zahlung der Beträge kann auch per Banküberweisung erfolgen. Dies bedeutet jedoch, dass die Übertragung vor der Unterschrift erfolgen muss und der Nachweis über die vorherige Durchführung erbracht werden muss. In der Regel zieht es der Käufer vor, die entsprechenden Schecks auszustellen und die Lieferung zum Zeitpunkt der Unterzeichnung vor einem Notar vorzunehmen. Die durch die Ausstellung von Schecks oder Überweisungen entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
Um ein ausländisches Bankkonto zu eröffnen, müssen Sie die NIE zusammen mit Ihrem gültigen Reisepass vorlegen.
VERKAUFSVERPFLICHTUNG
Es handelt sich um ein vom Käufer und Verkäufer unterzeichnetes privates Dokument, in dem sie die Verkaufsbedingungen, den Preis, die vorzulegenden Unterlagen usw. festlegen. Es legt auch das Datum der Unterschrift beim Notar und die möglichen Sanktionen fest, die im Falle einer Nichteinhaltung durch eine der Parteien zu verhängen sind. Dieser Vertrag legt die Zahlung eines Betrages (in der Regel 10%) als Anzahlung (Kauf Optionsprämie oder Anzahlung je nach Art des Vertrags-Kaufvertrags; Kauf Optionsvertrag; Einlagenvertrag) fest, der Teil des Gesamtpreises ist.
Dieses Dokument hat strafrechtliche Gültigkeit, auch wenn es sich um ein privates Dokument handelt, und dennoch gibt es Zeiten, in denen Käufer oder Verkäufer es vorziehen, es vor dem Notar an die Öffentlichkeit zu bringen und es mit der daraus resultierenden steuerlichen Verpflichtung zur Zahlung des ITP (Übertragungssteuer von 8%-10% des hinterlegten Preises, je nach Betrag) anzumelden. Die Zahlung dieser Steuer reduziert nicht die Zahlung des ITP entsprechend dem Gesamtbetrag des Verkaufs. Wenn das Dokument registriert ist, werden die Kosten dem Antragsteller in Rechnung gestellt.
KOSTEN DES KÄUFERS
Beim Verkauf einer Immobilie zwischen Privatpersonen müssen 8 % ITP (Impuesto de Transmisiones Patrimoniales) für Immobilien mit einem Wert von bis zu 400.000 € berücksichtigt werden. Über diesem Wert steigt der zu zahlende Prozentsatz auf 11,5 % für Immobilien mit einem Wert von mehr als 1 Mio. €. Handelt es sich bei dem Verkäufer um ein gewerbliches Unternehmen, so ist die Mehrwertsteuer zu entrichten, die beim Verkauf eines neuen Gebäudes 10 % und beim Kauf einer gebrauchten Immobilie 21 % beträgt.
Notar und Register ca. 1-2% des Gesamtpreises
Bankgebühren für die Ausstellung von Schecks oder Überweisungen.
DIE KOSTEN DES VERKÄUFERS:
Kommunaler Kapitalgewinn (zahlbar innerhalb von 30 Tagen ab Verkaufsdatum)
IRPF entsprechend der Patrimonialen Erhöhung für den Verkauf, die in der jährlichen Einkommensteuererklärung enthalten sein muss.
Es ist wichtig, die Höhe dieser Ausgaben zu kennen, bevor Sie Ihr Haus zum Verkauf anbieten. Wenden Sie sich an Ihren Steuerberater.